Sequere vocem – Folge der Stimme

Stimmbildung und Singen

Update: dieses Angebot ist planmäßig zu Anfang September 2021 ausgelaufen. Wir werden im Oktober mit einem neuen St. Andreas-Chor starten. Weitere Informationen folgen, sobald alles geklärt ist. Bei Interesse schreiben Sie gerne eine Mail an stimme@st-andreas.hamburg!

Nachdem seit letztem Jahr weder Chorproben noch Konzerte, Singen im Gottesdienst noch Gemeindegesang stattfindet, wollen wir jetzt kurzfristig den aktuellen Entwicklungen der Pandemie folgend wieder mit Gesang und Arbeit an der Stimme starten. Schon jetzt in den Ferien gibt es dafür freitags Slots um 17 Uhr, 18 Uhr 15 und 19 Uhr 30, um für eine Stunde wieder zusammen die Stimme in Form zu bringen und erstmal ein paar einfache Lieder zu singen.

Vorgesehen ist, in absehbarer Zeit in einzelnen Gruppen in Gottesdiensten zu singen. Das geplante Mitsingen am 04. September 2021 zu der  Aktion „Aufatmen – Hamburg singt und spielt!“ zusammen mit und bei St. Markus Hoheluft muss leider entfallen.

Dieser Workshop ist erstmal bis Anfang September geplant, bis dahin gilt es, die Form einer künftigen Chorarbeit der Gemeinde zu überlegen.

Geleitet werden die Stunden von Sängerin Constanze Hosemann, die in Berlin Gesang studiert und bei uns schon vielfach im und mit dem Gospel.Chor.Projekt sowie zu Gottesdiensten und Konzerten gesungen hat.

Wer wieder in das gemeinschaftliche Singen, Stimmarbeit und vielleicht in die Entwicklung einer weiteren Chorarbeit einsteigen möchte, kann sich zu einem dieser Zeiten freitags um um 17 Uhr, 18 Uhr 15 oder 19 Uhr 30 anmelden. Zumindest bis keine Plätze mehr frei sind.

Für die Anmeldung bitte eine Mail senden mit Name, Anschrift, Telefon, Stimmlage soweit bekannt, Mailadresse und Wunschslot an stimme@st-andreas.hamburg!

Bitte beachten: Zu berücksichtigen sind die entsprechende Verordnung bzw. das Hygienekonzept.

In der Kirche ist ein Abstand von 2,50m zu halten. Am (ausgewiesenen) Platz dann die bis dahin zu tragende medizinische Maske zum Singen abgenommen werden. Zugang in die Kirche über den rechten Seiteneingang, Ausgang über den linken Seiteneingang. In jedem Fall gilt §10h der Verordnung: Zutritt ausschließlich und ausnahmslos nur mit negativem gültigen Schnelltest, einer nachgewiesenen vollständigen Impfung oder der nachgewiesenen Genesung.