Update: Die Vorstellung der Kandidaten auf der Wahlvorschlagsliste finden Sie hier!

Mitstimmen – die Nordkirche wählt!

Damit findet auch bei uns eine Neuwahl des Kirchengemeinderates statt am
Sonntag, den 27. November 2022 (1. Advent)


Der Kirchengemeinderat (KGR) ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die vielen unterschiedlichen Belange der Gemeindearbeit. Der KGR von St. Andreas setzt sich neben den Pastorenstellen aus vierzehn Menschen aus unterschiedlichsten Berufs- und Altersgruppen zusammen, die in der Regel einmal im Monat zu einer Sitzung zusammen kommen und über die anstehenden Themen diskutieren und entscheiden. Dazu gehören die Gestaltung der Gottesdienste und der Haushaltsplan ebenso wie die Neubesetzung von offenen Stellen, Beratung über die Konzeption von Gemeindeangeboten, erforderliche Baumaßnahmen und viele andere administrative und weitere Anforderungen aus allen Bereichen.


Wer kann wählen?

Zur Wahl sind alle eingeladen, die als Gemeindeglieder wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindeglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gemeindeglieder erhalten per Post vom Kirchenkreis eine Wahlbenachrichtigung, um ggf. auch per Briefwahl abstimmen zu können. FÜr eine sogenannte Briefwahl vor Ort wird es Gelegenheit im Gemeindebüro geben sowie an zwei zusätzlichen Terminen: Am 13.11.22 und am 20.11.22 jeweils von 10.45 bis 12.00 Uhr wird im Gemeindesaal Bogenstraße 28 die besondere Form der Briefwahl an Ort und Stelle gemäß 23 Absatz 2 KGRWG ermöglicht.
Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis Freitag vor dem Wahltag der Kirchengemeinde schriftlich zugegangen sein.

Wer kann als Kirchenvorsteher kandidieren?

Zur Wahl können sich alle Gemeindeglieder vorschlagen lassen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind


‚an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchengemeinderats gewissenhaft mitzuwirken,
‚am kirchlichen Gemeindeleben, insbesondere am Gottesdienst, teilzunehmen,
‚das Gelöbnis als Mitglied des Kirchengemeinderats abzulegen und
‚Wesen und Auftrag der Kirche zu vertreten, wie sie in der Verfassung niedergelegt sind, also insbesondere


– die Aufgaben in der Bindung an den Auftrag ihres Herrn Jesus Christus und in der darin begründeten Freiheit als Dienst an allen Menschen zu erfüllen,
– das Evangelium in Wort und Tat vor allem durch Gottesdienst, Gebet, Kirchenmusik, Kunst, Bildung und Unterricht, Erziehung, Seelsorge, Diakonie, Mission sowie durch Wahrnehmen ihrer Mitverantwortung für Gesellschaft und öffentliches Leben zu verkünden und zu bezeugen,
– durch das Hören auf Gottes Wort und durch dessen Auslegung Leitung in der Kirchengemeinde wahrzunehmen,
– für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sowie für die Wahrung der in der Gottesebenbildlichkeit gründenden Menschenwürde und der Menschenrechte in der Welt einzutreten und
– sich gegen alle Formen der Diskriminierung zu wenden und ein von Gleichberechtigung bestimmtes Zusammenleben der Menschen zu fördern.


Wenn Sie jemanden zur Wahl vorschlagen möchten: Füllen Sie Ihren Wahlvorschlag (PDF Download) aus und geben das Formular im Gemeindebüro ab. Sie können sich selbst oder andere vorschlagen. Bis zum 2. Oktober können volljährige Gemeindeglieder zur Wahl vorgeschlagen werden.